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   VG Kassel, 30.10.2015 - 1 L 631/15.KS   

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VG Kassel, 30.10.2015 - 1 L 631/15.KS (https://dejure.org/2015,37089)
VG Kassel, Entscheidung vom 30.10.2015 - 1 L 631/15.KS (https://dejure.org/2015,37089)
VG Kassel, Entscheidung vom 30. Oktober 2015 - 1 L 631/15.KS (https://dejure.org/2015,37089)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 33 Abs 2 GG, § 10 Abs 1 HBG, § 9 BeamtStG
    Konkurrentenstreitverfahren um Beförderungsstelle - Erfordernis einer Dienstpostenbewertung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Konkurrentenstreitverfahren um Beförderungsstelle - Erfordernis einer Dienstpostenbewertung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (43)

  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07

    Schaffung "vollendeter Tatsachen" im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit durch

    Auszug aus VG Kassel, 30.10.2015 - 1 L 631/15
    Die Anforderungen, die an die Begründung einer Auswahlentscheidung im Sinne des Art. 33 Abs. 2 GG in Form eines sog. Auswahlvermerks zu stellen sind, hat das Bundesverfassungsgericht im Beschluss vom 23. Januar 2007 (- 2 BvR 206/07 -, Juris) näher präzisiert.

    Nur wenn sich aus den Akten ergibt, welche Gründe für die Auswahlentscheidung maßgeblich waren und welche Erkenntnisse bei ihr berücksichtigt wurden, ist der Dienstherr vor dem Vorwurf geschützt, er habe die Beförderungsentscheidung aus sachfremden Erwägungen getroffen (vgl. dazu nochmals im Einzelnen BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 9. Juli 2007 - 2 BvR 206/07 -, Juris).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs kann ein Bewerber, der eine Verletzung seines Verfahrensrechts durch eine fehlerhafte Auswahlentscheidung des Dienstherrn geltend macht, nur dann eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung beanspruchen, wenn die Erfolgsaussichten in dem Sinne "offen" sind, dass seine Auswahl bei fehlerfreiem Verfahren möglich erscheint; diese Möglichkeit ist zusätzlich zu den geltend gemachten Auswahlfehlern positiv festzustellen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 24. September 2002 2 BvR 857/02 , DVBl. 2002, 1633 f. und vom 9. Juli 2007 - 2 BvR 206/07 , NVwZ 2007, 1178; Hess. VGH, Beschlüsse vom 18. Februar 2010 1 B 41/10 und vom 14. Februar 2013 1 B 1191/12 ).

  • BVerwG, 19.12.2014 - 2 VR 1.14

    Anforderungen an die Einengung des Bewerberfeldes; Informatik ist von der

    Auszug aus VG Kassel, 30.10.2015 - 1 L 631/15
    Wie das Bundesverwaltungsgericht in einer neueren Entscheidung (BVerwG, Beschluss vom 19. Dezember 2014 - 2 VR 1/14 -, Rn. 20, juris) aber nochmals klargestellt hat, betrifft diese neue Rechtsprechung lediglich die Frage, ob eine Einengung des Bewerberfelds anhand der Anforderungen eines bestimmten Dienstpostens zulässig ist, ob also in einer "1.

    In einem solchen Fall muss der Dienstherr diesen Kriterien besondere Bedeutung zumessen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Dezember 2014 - 2 VR 1/14 -, Rn. 37, juris).

  • BVerwG, 28.10.2004 - 2 C 23.03

    Ausgewogene Altersstrukturen; Bewährungszeit; Leistungsgrundsatz;

    Auszug aus VG Kassel, 30.10.2015 - 1 L 631/15
    Diese ist nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung vorrangige Grundlage für am Leistungsprinzip im Sinne des Art. 33 Abs. 2 GG orientierte Entscheidungen über die Verwendung und das dienstliche Fortkommen eines Beamten, soweit sich hieraus maßgebliche und zuverlässige Aussagen zu seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung ableiten lassen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. Juli 2003 - 2 BfR 311/03 -, ZBR 2004, 45 f. [BVerfG 29.07.2003 - 2 BvR 311/03] ; BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 2004 - 2 C 23/03 -, ZBR 2005, 162 f.).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Hess. VGH, des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesverfassungsgerichts ist die dienstliche Beurteilung eines Beamten vorrangige Grundlage für am Leistungsprinzip im Sinne des Art. 33 Abs. 2 GG orientierte Entscheidungen über dessen Verwendung und dienstliches Fortkommen, weil und soweit sie maßgebliche und zuverlässige Aussagen zu seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung enthält (BVerfG, Beschluss vom 29. Juli 2003 - 2 BvR 311/03 - ZBR 2004, 45 f.; BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 2004 - 2 C 23.03 - ZBR 2005, 162 ff.; Hess. VGH, Beschluss vom 19. November 1993 - 1 TG 1465/93 -).

  • BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 311/03

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus VG Kassel, 30.10.2015 - 1 L 631/15
    Diese ist nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung vorrangige Grundlage für am Leistungsprinzip im Sinne des Art. 33 Abs. 2 GG orientierte Entscheidungen über die Verwendung und das dienstliche Fortkommen eines Beamten, soweit sich hieraus maßgebliche und zuverlässige Aussagen zu seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung ableiten lassen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. Juli 2003 - 2 BfR 311/03 -, ZBR 2004, 45 f. [BVerfG 29.07.2003 - 2 BvR 311/03] ; BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 2004 - 2 C 23/03 -, ZBR 2005, 162 f.).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Hess. VGH, des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesverfassungsgerichts ist die dienstliche Beurteilung eines Beamten vorrangige Grundlage für am Leistungsprinzip im Sinne des Art. 33 Abs. 2 GG orientierte Entscheidungen über dessen Verwendung und dienstliches Fortkommen, weil und soweit sie maßgebliche und zuverlässige Aussagen zu seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung enthält (BVerfG, Beschluss vom 29. Juli 2003 - 2 BvR 311/03 - ZBR 2004, 45 f.; BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 2004 - 2 C 23.03 - ZBR 2005, 162 ff.; Hess. VGH, Beschluss vom 19. November 1993 - 1 TG 1465/93 -).

  • BVerwG, 28.11.1991 - 2 C 7.89

    Beamtenrecht - Rechtliche Bewertung von Dienstposten - Besoldungsrecht -

    Auszug aus VG Kassel, 30.10.2015 - 1 L 631/15
    Ob dies ausnahmsweise anders ist, wenn eine Dienstpostenbewertung ohne jeglichen Anhaltspunkt und damit willkürlich erfolgt (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. November 1991 - 2 C 7.89 -, Buchholz 237.7 NWLBG Nr. 9 m. w. N), muss nicht entschieden werden, da ein solcher Fall ersichtlich nicht vorliegt.

    Die Ausübung der Organisationsgewalt des Dienstherrn kann insoweit allein dahingehend überprüft werden, ob die Festlegungen des Anforderungsprofils durch Ermessenmissbrauch maßgebend geprägt sind (vgl. BVerwG, Urteile vom 28. November 1991 - BVerwG 2 C 7.89 -, NVwZ 1992, 573 f.; Nds. OVG, Urteil vom 24. April 2007 - 5 LC 207/06 -, Juris).

  • VG Kassel, 30.10.2014 - 1 L 827/14

    Pflicht zur Erstellung einer Regelbeurteilung für Personalauswahlverfahren

    Auszug aus VG Kassel, 30.10.2015 - 1 L 631/15
    Anders als noch in dem vorangegangenen Auswahlverfahren (Az. 1 L 827/14.KS) um die streitbefangene Stelle wurde nunmehr eine ordnungsgemäße Dienstpostenbewertung vorgenommen.

    Soweit das Gericht im vorangegangenen Eilverfahren 1 L 827/14.KS unter Bezugnahme auf obergerichtliche Rechtsprechung (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 4. Dezember 2008 - 6 B 1326/08-, juris; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 18. August 2011 - 1 M 65/11 -, juris) die Auffassung vertreten hat, dass eine Auswahlentscheidung dann rechtswidrig ist, wenn sie sich auf Anlassbeurteilungen gründet, obwohl Regelbeurteilungen gesetzlich vorgeschrieben sind, wird an dieser Rechtsmeinung nicht festgehalten.

  • VGH Hessen, 26.10.1993 - 1 TG 1585/93

    Formelle und materielle Anforderungen an eine rechtsfehlerfreie

    Auszug aus VG Kassel, 30.10.2015 - 1 L 631/15
    In diesem Bewerbungsverfahrensrecht, das eine faire und (chancen-) gleiche Behandlung ihrer Bewerbung mit rechtsfehlerfreier Wahrnehmung der Beurteilungsermächtigung sowie die Einhaltung des gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrens einschließlich etwaiger Anhörungs- und Beteiligungsrechte umfasst (vgl. dazu grundlegend: Hess. VGH, Beschluss vom 26. Oktober 1993 - 1 TG 1585/93 -, Juris), ist die Antragstellerin durch die Art und Weise des Auswahlverfahrens und die hierauf beruhende Auswahlentscheidung jedoch nicht verletzt worden.

    Die gerichtliche Nachprüfung von Entscheidungen zur Vergabe öffentlicher Ämter anhand des beschriebenen Kontrollmaßstabs ist angesichts der dem Dienstherrn durch Art. 33 Abs. 2 GG eingeräumten Beurteilungsermächtigung inhaltlich darauf beschränkt, die Einhaltung ihrer Grenzen zu kontrollieren, d. h. zu prüfen, ob der Dienstherr den anzuwendenden Begriff oder gesetzlichen Rahmen der Beurteilungsermächtigung verkannt hat, von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (vgl. zu allem Hess.VGH, Beschluss vom 26. Oktober 1993 - 1 TG 1585/93 -, Juris, sowie Beschluss vom 21. März 1995 - 1 TG 2377/94 -, HessVGHRspr. 1996, 51.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.11.2013 - 1 M 108/13

    Versetzung eines Beamten (Zu- und Wegversetzungsbedarf) und vorläufiger

    Auszug aus VG Kassel, 30.10.2015 - 1 L 631/15
    Die Dienstpostenbewertung erfolgt ebenso wie die dann vorzunehmende Zuordnung eines Dienstpostens zu einer Besoldungsgruppe im öffentlichen Interesse; ein Beamter kann hieraus keine Ansprüche ableiten (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. September 2005 - 2 A 5.04 - OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 07. November 2013 - 1 M 108/13 - Beschluss vom 15. Februar 2008 - 1 L 3/08 -, alle zitiert nach juris).

    Anhaltspunkte dafür, dass der Antragsgegner unter Missbrauch der organisatorischen Gestaltungsfreiheit und damit manipulativ den streitbefangenen Dienstposten bewertet hat (vgl. dazu (OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 07. November 2013 - 1 M 108/13 -, Rn. 15, juris) sind nicht ersichtlich und wurden auch nicht vorgetragen.

  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

    Auszug aus VG Kassel, 30.10.2015 - 1 L 631/15
    Auch verstößt die vorgenommene Auswahl nicht gegen die neue Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1/13 -, juris).
  • BVerwG, 22.11.2012 - 2 VR 5.12

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Rechtsschutzverhinderung; Ämterstabilität;

    Auszug aus VG Kassel, 30.10.2015 - 1 L 631/15
    Maßgebend für den Leistungsvergleich ist nach einhelliger Rechtsprechung (vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 22. November 2012, - 2 VR 5.12 -, juris Rn. 25) in erster Linie das abschließende Gesamturteil der Beurteilung, das durch eine Würdigung, Gewichtung und Abwägung der einzelnen leistungsbezogenen Gesichtspunkte zu bilden ist.
  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

  • BVerwG, 18.07.2001 - 2 C 41.00

    Anlassbeurteilung, Beurteilung, Beurteilungsgespräch, Beurteilungsrichtlinien,

  • OVG Thüringen, 18.03.2011 - 2 EO 471/09

    Konkurrentenstreitigkeit; Dokumentationspflicht; Gesamtnote; arithmetisches

  • OVG Saarland, 05.09.2013 - 1 B 343/13

    Ausschreibung eines Dienstpostens an Status- und Beförderungsbewerber - Geltung

  • VGH Hessen, 23.09.2015 - 1 B 707/15

    Beförderung

  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.09.2015 - 2 B 10765/15

    Beamtenrechtliches Konkurrentenverfahren; Bewerberauswahl bei Massenbeförderungen

  • VGH Baden-Württemberg, 12.12.2013 - 4 S 2153/13

    Begrenzung des Bewerberfeldes aufgrund von besonderen Anforderungen eines

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.08.2011 - 1 M 65/11

    Beförderungskonkurrenz; gesetzliche Regelbeurteilungspflicht; Anlassbeurteilung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2014 - 6 A 1784/12

    Schadensersatzanspruch eines Kriminalhauptkommissars wegen verspäteter

  • OVG Hamburg, 28.05.2009 - 1 Bs 70/09

    Anforderung an die Beförderung vom Polizeimeister zum Polizeiobermeister

  • VGH Hessen, 19.11.1993 - 1 TG 1465/93

    Beamtenrecht: Beachtung des Gebotes der Bestenauslese bei Beförderungen -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.12.2008 - 6 B 1326/08
  • VGH Hessen, 15.02.2013 - 1 B 1191/12

    Freihaltung der Präsidentenstelle eines Amtsgerichts; unterschiedlich lange

  • VGH Hessen, 23.05.2000 - 1 TZ 591/00

    Erledigung der Hauptsache in einem Streit um Beförderungsentscheidung nach

  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.06.2014 - 1 M 51/14

    Anforderung an die Begründung eines Anforderungsprofils bei einer

  • OVG Sachsen, 27.03.2014 - 2 B 518/13

    Anlassbeurteilung, Anforderungsprofil, Bestenauslese

  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.08.1993 - 2 B 11694/93

    Beförderungsentscheidung; Dienstliche Beurteilungen; Leistungsbild;

  • VGH Hessen, 11.04.2014 - 1 B 1913/13
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.07.2010 - 6 B 774/10

    Anspruch eines Beamten auf eine ermessensfehlerfreie Auswahlentscheidung

  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.05.2014 - 7 S 20.14

    Beförderung; Orientierung der Auswahlentscheidung am Statusamt; vorläufiger und

  • OVG Thüringen, 19.03.2014 - 2 EO 252/13

    Vorläufige Untersagung der Besetzung eines Beförderungsdienstpostens einer

  • VG Kassel, 07.04.2014 - 1 L 1342/13

    Rechtsanspruch eines Richters auf Beförderung und Schaffung von Planstellen

  • VG Frankfurt/Main, 26.08.2013 - 9 L 2542/13

    Auswahl nach Anforderungsprofil

  • OVG Niedersachsen, 10.10.1996 - 2 M 4675/96

    Amtskonkurrenz;; Beurteilung, aktuelle (Auswahlverfahre;

  • VG Wiesbaden, 17.03.2010 - 8 L 1075/09

    Zum Beurteilungszeitraum einer Anlassbeurteilung bei vorangegangener

  • VG Lüneburg, 13.01.2011 - 1 B 41/10

    Verweisung einer Beamtenklage an das örtlich zuständige Verwaltungsgericht

  • BVerwG, 21.09.2005 - 2 A 5.04

    Anspruch eines Beamten auf Beförderung; Berücksichtigung des

  • VGH Hessen, 23.08.2011 - 1 B 1284/11

    Vorläufiger Rechtsschutz im Konkurrentenverfahren

  • VGH Hessen, 17.01.2008 - 1 TG 1899/07

    Dienstpostenbesetzung im Wege der Topfwirtschaft; Information des Personalrats;

  • VGH Hessen, 18.01.2000 - 1 TZ 3149/99

    Verfahrensmangel im beamtenrechtlichen Beförderungsverfahren - unterbliebene

  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.02.2008 - 1 L 3/08

    Zur Dienstpostenbewertung aus Anlass eines Beförderungsbegehrens

  • VGH Hessen, 21.03.1995 - 1 TG 2377/94

    Mitteilung über den Ausgang des Stellenbesetzungsverfahrens an den unterlegenen

  • VGH Hessen, 19.09.2013 - 1 B 1505/12
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